März 2025

Die mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 eingeführte Steuerbefreiung ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts rückwirkend, d. h. für ab dem 01.03.2020 gewährte Corona- Sonderzahlungen, anwendbar. Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen…