Der Bundesrat hat am 10.06.2022 zahlreichen steuerrechtlichen Maßnahmen
zur Bewältigung der Corona-Krise zugestimmt, die der Bundestag am 19.05. beschlossen
hatte und die durch den Finanzausschuss in einigen wesentlichen
Punkten verändert wurden. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz sollen erweiterte
Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen, die verlängerte Homeoffice-
Pauschale für Arbeitnehmer bis Dezember 2022 und Vorschriften zur steuerfreien
Auszahlung eines Pflege-Bonus in Kraft treten.
Das Finanzgericht Nürnberg entschied, dass eine Dachreparatur nicht im Zusammenhang
mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage steht und daher keine Vorsteuerverrechnung
stattfinden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen entschied
zur Umsatzsteuerpflicht bei Lieferungen von PV-Strom. Das Finanzgericht Münster
versagt generell die Steuerfreiheit für Energielieferungen, die im Zusammenhang
mit steuerfreien Wohnungsvermietungen erfolgen.
Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den
gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs
regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten
des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung
der Lohnsteuer.
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