Der Bundesfinanzhof nahm Stellung zur Frage der Verwirklichung des Tatbestands
der Einkunftsart “Vermietung und Verpachtung” eines schenkweise
und befristeten Quotennießbrauchs, welchen ein Kläger für seinen Gesellschaftsanteil
an einer Grundstücksgesellschaft mit seinem volljährigen Sohn vereinbart
hat. Fraglich war, ob der Nießbrauchsnehmer nach der Vertragslage und
tatsächlichen Handhabung eine einem Gesellschafter ähnliche Stellung innehat.
In weiteren aktuellen Urteilen nahm der Bundesfinanzhof Stellung zur Besteuerung
von Stock Options, die von einem ausländischen Arbeitgeber gewährt wurden
und zur Entstehung und Berichtigung der Umsatzsteuer bei ratenweiser Vergütung
für die Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Die Frage, ob die Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohncontainern
an Erntehelfer dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, auch wenn
es sich nicht um Wohn- und Schlafräume in einem Gebäude handelt, wurde
ebenfalls vom Bundesfinanzhof geklärt.
Zudem werden ab 01.04.2023 laut Bundesfinanzministerium die geänderten
Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 angewendet und es
greifen Lohnerhöhungen für Beschäftigte verschiedener Branchen.
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