Das Finanzgericht Münster entschied, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-
Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer
nur ermäßigt zu besteuern sind.
Im Jahr 2022 haben in Deutschland 22 Millionen Personen Leistungen in Höhe
von rund 363 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente
erhalten. Wie das Statistische Bundesamt aktuell mitteilt, zählten rund zwei Drittel
(66,4 %) der Rentenleistungen zu den steuerpflichtigen Einkünften.
Das Finanzgericht Münster nahm in einem weiteren Urteil dazu Stellung, ob ein
vom Steuerpflichtigen eingeholtes Wertgutachten, in dem die Restnutzungs
dauer eines Mietobjekts nach der Immobilienwertverordnung berechnet wird,
der Ermittlung der AfA zugrunde gelegt werden kann.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit Fragen zu sog. Schiffsbeteiligungen befasst
und geklärt, ob der Ausfall eines Gesellschafterdarlehens oder der Forderung aus
typisch stiller Beteiligung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs der Mitunternehmerschaft
von der Abgeltungswirkung umfasst ist.
Es liegt keine Arbeitgeberveranlassung vor, wenn einem Leiharbeitnehmer vom
Entleiher im Rahmen einer Gemeinschaftsverpflegung unentgeltlich ein Kantinenessen
zur Verfügung gestellt wird und der Entleiher mit dem Verleiher über
die Mahlzeitengestellung nicht abrechnet. So entschied das Niedersächsische
Finanzgericht.
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