Mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die großenteils die Steuern
betreffen. Viele davon stehen im Jahressteuergesetz 2024, das am 18.10.2024 im Bundestag und am
22.11.2024 im Bundesrat beschlossen wurde.
Aber auch Regelungen aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz
treten 2025 in Kraft, soweit nichts anderes genannt, am 01.01.2025 oder ab dem Veranlagungszeitraum
2025.
Lange war unklar, ob das Steuerfortentwicklungsgesetz (Jahressteuergesetz 2024 II) kommt. Einen Tag
nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt.
Entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf enthält es nur noch die Steuerentlastungen bei den
Einkommensteuertarifen 2025 und 2026 und die Kindergelderhöhungen.
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