Das Niedersächsische Finanzgericht hat zu den Voraussetzungen einer doppelten
Haushaltsführung bei einem in Deutschland tätigen, verheirateten Arbeitnehmer,
dessen Ehepartner im Ausland die zuvor als Ehewohnung genutzte Wohnung
beibehält, Stellung genommen – insbesondere zur finanziellen Beteiligung an
den Kosten der Lebensführung.
Des Weiteren hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob die Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat Dezember bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch dann im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgabe zu berücksichtigen ist, wenn sie zwar innerhalb von
zehn Tagen nach dem Jahreswechsel geleistet wurde, aber aufgrund einer dem
Unternehmer gewährten Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen erst später fällig war.
Die sog. Inflationsausgleichsprämie, die die Bundesregierung auf den Weg
gebracht hat, sieht vor, dass bis Ende 2024 Zahlungen der Arbeitgeber bis zu
einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich sein
sollen.
Zudem stellte der Bundesfinanzhof klar, dass Umsätze aus dem Betrieb von
Geldspielautomaten auch nach der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen
Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig sind.
Zu beachten ist zudem die neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen des
Jahres 2023. Außerdem sind im Bereich der Gesetzgebung einige kurzfristige
Veränderungen zu erwarten. So hat der Finanzausschuss angesichts der hohen
Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine
faire Aufteilung der CO2-Kosten im Mietverhältnis vor. Und: die Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden kommt.
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