Mai 2021

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und
zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Regelungen zu
Sachbezügen verschärft. Das Bundesfinanzministerium bezieht in einem Schreiben umfangreich Stellung zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug und zeigt anhand von verschiedenen Beispielen auf, welche Leistungen und
Gutscheine bzw. Geldkarten als Sachbezug und welche als Geldleistung zu qualifizieren sind.
Die Finanzgerichte haben sich immer wieder mit Fragen zu erzeugtem Strom
durch Photovoltaikanlagen zu beschäftigen. So hatte das Finanzgericht Niedersachsen über die Frage zu entscheiden, ob Strom, den der Vermieter über eine
Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, umsatzsteuerlich als Nebenleistung der Vermietung anzusehen ist.
Auch im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen treten immer wieder neue Fragestellungen auf. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied kürzlich darüber, ob eine Schlussbesprechung bei einer Betriebsprüfung die persönliche Anwesenheit
der Teilnehmer erfordert.
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