Das Bundesfinanzministerium hat am 17.03.2022 ein Schreiben zur Anerkennung
gesamtgesellschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit dem Krieg
in der Ukraine erlassen. Die angeführten Billigkeitsregelungen werden in dem
Schreiben erläutert. Die Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom
24.02.2022 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden.
Bitcoins und ähnliche Kryptowährungen locken mit hohen Gewinnen bei deren
Verkauf. Das Finanzgericht Köln bestätigt, dass Gewinne, die aus der Veräußerung
von Kryptowährungen erzielt werden, nach den ertragsteuerlichen Grundsätzen
für private Veräußerungsgeschäfte zu behandeln sind.
Durch Sturm oder Unwetter entstehen immer wieder Schäden, die allerdings unter
bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht
werden können. Das Thema »Liebhaberei« ist ein Dauerbrenner und beschäftigt
»alle Beteiligten« in Wirtschaft und Behörden. Neuigkeiten durch die Finanzgerichtsbarkeit
sind beachtlich. Kürzlich hatte das Finanzgericht Münster zu
entscheiden, ob beim Betrieb einer Reithalle von »Liebhaberei« auszugehen ist.
Für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen werden zunehmend auch moderne
Kommunikationsmöglichkeiten genutzt. Das Landesarbeitsgericht München hatte
einen Fall zu entscheiden, in dem die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in
Form eines Fotos via WhatsApp übermittelt wurde.
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