Schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme
und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters für eine neue Heizungsanlage nach Auffassung des
Bundesfinanzhofs jedenfalls dann im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Vermietung,
wenn es sich dabei nicht um Betriebskosten handelt, die der Mieter gesondert zu tragen hat.
Weiterhin hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob Widerrufserklärungen von Lieferanten als Rückgängigmachung
des Verzichts auf Steuerbefreiung ausgelegt werden können.
Der Bundesfinanzhof hat sich zudem mit den Auswirkungen eines Berliner Testaments im Erbschaftsteuerrecht
beschäftigt.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung beschäftigt die Finanzgerichte immer wieder. Das Finanzgericht
Berlin-Brandenburg entschied aktuell, ob Aufwendungen einer GmbH für ein TV-Abonnement und einen
von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzten Oldtimer verdeckte Gewinnausschüttungen
darstellen.
Und das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, ob ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-
Geschäftsführer zum Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
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