Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z. B. den Einbau eines modernen Heizkessels,
kann erst dann gewährt werden, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig
auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde. So entschied der Bundesfinanzhof.
Die Frage, ob ein Anspruch auf Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen besteht, beschäftigte
das Finanzgericht Düsseldorf. Insbesondere bei Leistung einer nicht durch eine Rechnung angeforderten
Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen
erbracht wird.
Die zunehmende Verbreitung von Photovoltaikanlagen führt auch zu Fragen an den Bundesfinanzhof.
Dieser entschied, dass es sich bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine
Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, nicht um eine unselbstständige
Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine
selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung handelt.
Das Bundesfinanzministerium hat am 15.10.2024 das Schreiben “Ausstellung von Rechnungen nach § 14
UStG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern
ab dem 01.01.2025” veröffentlicht. Darin erläutert es die zur E-Rechnung getroffenen Regelungen
des Wachstumschancengesetzes und geht auf besondere Fragestellungen zur E-Rechnung ein.
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