Neben interessanten Entscheidungen der Gerichte, fällt der Schwerpunkt dieser
Monatsinformation auf die Gesetzgebung.
Der Bundestag hat am 08.09.2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG) beschlossen. Es soll am 01.01.2024 in Kraft treten, muss zuvor aber noch
den Bundesrat passieren. Zeit, für einen kurzen Überblick zum sog. Heizungsgesetz.
Außerdem hat das Bundeskabinett am 30.08.2023 den Entwurf des Gesetzes
zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung
und Steuerfairness – kurz: Wachstumschancengesetz – beschlossen.
Es soll mit den enthaltenen Maßnahmen die Wirtschaft ankurbeln.
Zudem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Einführung einer
generellen Arbeitszeitaufzeichnungspflicht umfassende Änderungen im Arbeitszeitgesetz
geplant. Der entsprechende Referentenentwurf soll bis Ende 2023
verabschiedet werden.
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